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Ernst-Reuter-Schule Dietzenbach

Kooperative Gesamtschule des Kreises Offenbach / Ganztagsschule mit Betreuungsangebot

06074 484290

Steuergruppe Schulentwicklung – Satzung

Seit September 2019 gibt es an der Ernst-Reuter-Schule Dietzenbach die Steuergruppe für Schulentwicklung (SSE). In der Steuergruppe arbeiten Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern. Die Schülerinnen und Schüler der ERS können Projektideen einbringen, sich an der Ausgestaltung beteiligen und bei den entsprechenden Sitzungen als Gäste beiwohnen. Die Steuergruppe trifft sich einmal im Quartal. Ergebnisprotokolle der Sitzungen werden auf der Homepage veröffentlicht und auf dem Schwarzen Brett der SSE ausgehängt.

Zielsetzung:

Die Steuergruppe Schulentwicklung ist ein Ausschuss der Gesamtkonferenz und bildet eine Schaltstelle zwischen Kollegium, Schulleitung, Eltern und Schülerinnen und Schülern. Der Schwerpunkt der Arbeit der SSE liegt in der Prozessteuerung, nicht in der konzeptionellen und inhaltlichen Arbeit, d.h. die Steuergruppe unterstützt die Schule darin, im Hinblick auf ausgewählte schulische Entwicklungsziele die Arbeit der schulischen Gremien zu koordinieren, ihre Ergebnisse zusammenzuführen und die nächsten Schritte zu planen. Der Bericht der SSE zu Themen, Ergebnissen und Anträgen ist ein fester Tagesordnungspunkt jeder Gesamtkonferenz.

Satzung

1. Die SSE versteht sich als Gremium, das die Schulentwicklung an der Ernst-Reuter-Schule steuert, transparent macht und die verschiedenen Mitglieder der Schulgemeinde (Schulleitung, Kollegium, Personalrat, Elternvertreter*innen, SV-Vertreter*innen) am Schulentwicklungsprozess beteiligt. Dabei steuert sie auch, dass gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Interessen der gesamten Schulgemeinde berücksichtigt werden.

2. Die Steuergruppe nimmt Schulentwicklungsprojekte der Mitglieder der Schulgemeinde auf oder entwickelt eigene Vorschläge. Dazu muss ein Formular ausgefüllt und in den Briefkasten der SSE eingeworfen werden.

Die Priorisierung der Projekte wird durch die Gesamtkonferenz vorgenommen, indem diese die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Projekte durch die Vergabe von Punkten gewichtet.

Über weitere Arbeitsaufträge der Bildungsverwaltung wird gesondert informiert. Beteiligte Personen oder Gruppen, bzw. externe Berater, können von der SSE als ExpertInnen geladen werden.

3. In der Steuergruppe werden die Anträge, welche die Mitglieder der Schulgemeinde über das Formular eingereicht haben, vorgestellt, überdacht und so bearbeitet, dass sie der Gesamtkonferenz zur Abstimmung vorgelegt werden können. Die Gesamtkonferenz entscheidet, ob aufgrund eines Antrags eine Arbeitsgruppe gebildet und mit der Konzeptionierung des Projekts beauftragt wird. Stimmt die Gesamtkonferenz zu, bildet die Steuergruppe eine Arbeitsgruppe und benennt ein Mitglied der Steuergruppe zum Ansprechpartner. Die Arbeitsgruppe wird bei der Konzeptionierung durch die Steuergruppe begleitet und unterstützt, bekommt einen Zeitrahmen für das Projekt vorgegeben und ggf. Deputatsstunden zugewiesen. Ist das Konzept ausgearbeitet, wird es der Gesamtkonferenz zur Abstimmung vorgelegt.

Werden für eine Arbeitsgruppe keine Deputatsstunden benötigt, darf die Steuergruppe ohne Genehmigung durch die Gesamtkonferenz auf Wunsch interessierter KollegInnen eine Arbeitsgruppe bilden lassen. Der Gesamtkonferenz wird dann das fertige Konzept zur Abstimmung vorgelegt.

4. In der jeweils aktuellen Sitzung werden am Ende die Themen für die nächste Sitzung festgelegt, damit Experten pünktlich eingeladen werden können. Die Gremien der Schule und Mitglieder der SSE können Anträge zur Tagesordnung beim Vorsitzenden / den Vorsitzenden der Steuergruppe stellen.

5. Die Steuergruppe wird im 2-Jahresturnus von der Gesamtkonferenz gewählt und setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Ann-Kristin Angermüller

Hofmann, Sina

Kütükcü, Halime

Neißendörfer, Anna

Rass, Marcus

Schmidt, Johannes

Softic, Kerima

Schröder, Andreas

Seidel, Jörg

Thiele, Michelle

Die Steuergruppe wählt den Vorsitz auf der konstituierenden Sitzung. Bei Ausscheiden eines Mitglieds rückt der/die Nächstgewählte nach; steht niemand zur Verfügung, erfolgt auf der nächsten Gesamtkonferenz eine Nachwahl.