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| I. Grundsätzliches: |
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| 1. | Niemand darf in der Schule verletzt werden - weder körperlich noch in seiner Persönlichkeit - darum müssen alle Konflikte gewaltlos gelöst werden! |
| 2. | Keiner darf in seinem Recht auf Bildung und seinem Lerninteresse beeinträchtigt werden. Darum sind jegliche Störungen des Unterrichts untersagt. |
| 3. | Die Lehrer/innen sind verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Sie haben eine allgemeine Aufsichtspflicht, die das gesamte Schulgelände und die sich darauf befindenden Schüler/innen betrifft. |
| 4. | Während der Unterrichts- und Pausenzeiten darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Ausnahme: schriftliche Erlaubnis durch eine/n Lehrer/in. Arztbesuche sollen außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden, ansonsten sind diese der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer einen Tag zuvor durch die Eltern schriftlich anzukündigen. Das Heimschicken bei Krankheit erfolgt nach Rücksprache mit den Eltern in Abstimmung mit der Schulleitung durch das Sekretariat. |
| 5. | Schüler/innen haben den Anweisungen der Lehrkräfte grundsätzlich Folge zu leisten. |
| 6. | Das Mitbringen von Gegenständen, die eine Gefährdung von Schüler/innen und Lehrer/innen darstellen, ist untersagt. Dazu gehören u.a.: Waffen und Messer aller Art, Glasflaschen, Tränengas, Baseballschläger. Gefährliche Gegenstände werden sofort eingezogen. Die Rückgabe erfolgt nur an die Eltern! Bei schwerwiegenden Verstößen werden die Eltern telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Die Telefonate werden in der Schülerakte als Vermerk dokumentiert. |
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| II. Zum Schulgelände: |
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| 1. | Das Schulgelände hat zwei Zugänge: • Haupteingang Offenbacher Straße • Eingang vom Parkplatz und dem Zugang von der Babenhäuser Straße her. Der Schulhof wird durch Schulgebäude, Hecken, Mauern und Rasenflächen begrenzt. Im Bereich der Zugänge befinden sich weiße Markierungslinien, die den Schulhof eingrenzen und die in den Pausen nicht überschritten werden dürfen. Der Schulhof ist zum Spielen freigegeben. Grünflächen, die mit Büschen und Blumen bepflanzt sind, dürfen nicht betreten werden. |
| 2. | Es ist verboten, Abfall auf das Schulgelände zu werfen. Er ist in den aufgestellten Behältern zu entsorgen. |
| 3. | Die Schülerinnen und Schüler tragen die Mitverantwortung für die Sauberhaltung des Schulgeländes, insbesondere des Schulhofes. Jede Klasse übernimmt jeweils für eine Woche im Schuljahr den Reinigungsdienst. Dieser beseitigt in der Zeit zwischen 13:05 und 13:30 Uhr unter Aufsicht den herumliegenden Abfall. Die weiteren Einzelheiten regelt eine von der Schulleitung herausgegebene Reinigungsordnung. |
| 4. | Fahrräder und Mopeds dürfen auf dem Schulhof nur geschoben werden. Sie werden bei den Fahrradständern abgestellt und durch ein Schloss gesichert. Der Fahrradabstellplatz befindet sich auf dem Schulgelände im Innenhof des Hauptgebäudes. Er ist videoüberwacht. |
| 5. | Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten! |
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| III. Verhalten in den Unterrichtsräumen: |
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| 1. | Der Unterricht soll pünktlich beginnen und enden. Häufiges Zuspätkommen wird in der Sozialverhaltensnote berücksichtigt. Der/die Lehrer/in ist verpflichtet, Schüler/innen, die unpünktlich zum Unterricht erscheinen, ins Klassenbuch einzutragen. Er/Sie kann die versäumte Unterrichtszeit nacharbeiten lassen und/oder eine entsprechende Bemerkung ins Zeugnis eintragen. Der/die Lehrer/in schließt zu Beginn des Unterrichts und nach den großen Pausen den Unterrichtsraum auf. Nach der letzten Stunde und vor den großen Pausen werden die Unterrichtsräume wieder verschlossen. |
| 2. | Die Lehrkraft, die zuletzt das Treppenhaus verlässt, schließt die Außentür ab. |
| 3. | Jede Klasse räumt ihren Klassenraum auf und hält ihn sauber. Sie darf ihn in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in und der Schulleitung individuell gestalten |
| 4. | In jeder Klasse wird ein Ordnungsdienst eingeteilt. Er sorgt dafür, dass der Klassenraum am Ende einer Unterrichtsstunde in einen sauberen Zustand gebracht wird. Die Fachlehrer beginnen ihren Unterricht erst dann, wenn sich der Klassenraum in einem unterrichtsfähigen Zustand befindet. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle in den Räumen hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Jalousien hochzudrehen. Der Raum ist besenrein zu hinterlassen, ansonsten kann er nicht gereinigt werden. |
| 5. | Die Schulgebäude dürfen von den Schüler/innen nur betreten werden, wenn der/die unterrichtende Lehrer/in anwesend ist. |
| 6. | Das Hauptgebäude (Verwaltung, Fachraumtrakt und Cafeteria) wird von den Schülern nur über den Haupteingang betreten. Der Eingang zwischen Hausmeisterbüro und Cafeteria ist den Lehrkräften vorbehalten. |
| 7. | Für den Fachunterricht warten die Schüler/innen vor dem Eingang des Hauptgebäudes. Das Betreten ist nur mit der/dem unterrichtenden Lehrer/in erlaubt. |
| 8. | Durch Anordnung des Schulträgers ist das Kaugummikauen in den Schulgebäuden nicht erlaubt. |
| 9. | Geräte, die den Unterricht stören können, z.B. Walkman, Handy, Gameboy, müssen ausgeschaltet sein und dürfen während des Unterrichts nicht benutzt werden. Bei Verstößen werden diese eingezogen und nur einem Elternteil wieder ausgehändigt. |
| 10. | Es ist untersagt, auf dem Schulgelände Foto-, Film und Tonaufnahmen von Schüler/innen oder Lehrer/innen anzufertigen. Ausnahme: Genehmigung nach Zustimmung der Betroffenen. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. |
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| IV. Verhalten während der Pausen: |
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| 1. | Während der großen Pausen halten sich die Schüler/innen auf dem Schulhof auf. Sie verhalten sich rücksichtsvoll und friedlich, sodass kein/e Mitschüler/innen beeinträchtigt wird/werden. Beleidigungen und Provokationen sind zu unterlassen. |
| 2. | Das Ballspielen (Softbälle) ist nur auf dem Schulhof erlaubt, soweit die Mitschüler/innen nicht gefährdet werden oder die Spiele zu Beschädigungen von Anlagen führen. Grundsätzlich verboten ist das Ballspielen auf den überdachten Flächen, ebenso das Spielen gegen die Fassaden. Unerlaubte Spielgeräte können eingezogen werden. |
| 3. | Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Da es sich um besonders hygienische Orte handelt, müssen sie in einem sauberen Zustand hinterlassen werden. Schüler/innen können verpflichtet werden, Verunreinigungen, die sie selbst verursacht haben, zu beseitigen. |
| 4. | Das Schneeballwerfen ist verboten. |
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| V. Verschiedenes: |
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| 1. | Ist ein/e Lehrer/in 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, erkundigt sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat nach dessen/deren Verbleib. |
| 2. | Alle Klassensprecher/innen (und nur diese) sollen vor der ersten Unterrichtsstunde und in der 2. großen Pause das „Schwarze Brett“ aufsuchen, um festzustellen, ob für ihre Klasse Nachrichten aushängen. |
| 3. | In den Betreuungsräumen ist der Betrieb eines Handys nur mit Kopfhörer erlaubt, sodass andere dadurch nicht gestört werden. Bei Verstoß wird das Handy eingezogen und nur an die Eltern zurückgegeben. |
| 4. | Bei Erkrankungen, die länger als eine Woche dauern, soll der Klassenlehrer informiert werden. Spätestens drei Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichtes ist dem/der Klassenlehrer/in eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Die Schule ist grundsätzlich berechtigt, die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen. |
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| Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz einstimmig verabschiedet. |
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