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Ernst-Reuter-Schule Dietzenbach
Samstag, 4. September 2010

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Haus- und Schulordnung

der Ernst-Reuter-Schule / Dietzenbach

 

Haus- und Schulordnung der Ernst-Reuter-Schule / Dietzenbach
In unserer Schule treffen täglich etwa 1000 Schülerinnen und Schüler und knapp 100 Lehrkräfte zusammen, um zu lernen und zu unterrichten, um sich in den Pausen zu erholen - manchmal auch, um zu feiern. Wenn so viele Menschen miteinander auskommen müssen, bedarf es fester Regeln. Um einen rücksichtsvollen Umgang und ein friedliches Zusammenarbeiten zu gewährleisten, muss man sich darauf verlassen können, dass sich jeder an diese Regeln hält.
Eine Haus- und Schulordnung kann unmöglich für alle denkbaren Einzelfälle Vorschriften und Gebote aufstellen. Darum gibt es Normen, die das grundsätzliche Verhalten im Lebensraum Schule beschreiben.
Diese Haus- und Schulordnung wurde von der Schulkonferenz der Ernst-Reuter-Schule einstimmig verabschiedet.
I      Grundsätzliches
(1)      Niemand darf in der Schule verletzt werden - weder körperlich noch in seiner Persönlichkeit - darum müssen alle Konflikte gewaltlos gelöst werden!
(2)      Keiner darf in seinem Recht auf Bildung und seinem Lerninteresse beeinträchtigt werden. Darum sind jegliche Störungen des Unterrichts untersagt.
(3)      Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Lehrkräfte grundsätzlich Folge zu leisten.
(4)      Während der Unterrichts- und Pausenzeiten darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Ausnahme: Erteilung einer schriftlichen Erlaubnis durch eine Lehrkraft. Arztbesuche sollen außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden, ansonsten sind diese der Klassenlehrkraft einen Tag zuvor durch die Eltern schriftlich anzukündigen. Das Heimschicken bei Krankheit erfolgt nach Rücksprache mit den Eltern in Abstimmung mit der Schulleitung durch das Sekretariat. Diese Regelungen sind unbedingt einzuhalten, da ansonsten der Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler erlischt.
(5)      Das Mitbringen von Gegenständen, die eine Gefährdung von Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften darstellen, ist untersagt. Dazu gehören u. a.: Waffen und Messer aller Art, Glasflaschen, Tränengas, Baseballschläger, etc. Gefährliche Gegenstände werden sofort eingezogen. Die Rückgabe erfolgt nur an die Eltern!
(6)      Die Lehrkräfte sind verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Sie haben eine allgemeine Aufsichtspflicht, die das gesamte Schulgelände und die sich darauf befindenden Schülerinnen und Schüler betrifft. Diese Aufsicht gilt auch für das die Schule umgebende Gelände.
II     Schulgelände
(1)      Das Schulgelände hat zwei Zugänge: den Haupteingang von der Offenbacher Straße aus und den Nebeneingang am Dr.-Heumann-Weg.
Der Haupteingang ist von Montag bis Donnerstag in der Kernzeit zwischen 7 Uhr und 19 Uhr, am Freitag von 7 bis 16 Uhr geöffnet. Das Schultor vom Nebeneingang wird in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgeschlossen. Darauf weist auch ein Hinweisschild an diesem Tor hin.
Der Schulhof ist von Schulgebäuden, Hecken, Mauern und Rasenflächen umgeben. Die gelben Markierungslinien im Bereich der Eingänge grenzen den Schulhof ein, sie dürfen in den Pausen nicht überschritten werden. Weitere gelbe Markierungslinien befinden sich rund um den Wartebereich am Kiosk, sowie an den Toiletten. Innerhalb der Markierungen sollen sich keine Schülerinnen und Schüler aufhalten, um einen freien Zugang sowohl zum Kiosk als auch zu den Toiletten zu ermöglichen und um Rempeleien zu vermeiden.
Der Schulhof ist zum Spielen freigegeben. Grünflächen, die mit Büschen und Blumen bepflanzt sind, dürfen nicht betreten werden.
(2)      Es ist verboten, Abfall auf das Schulgelände zu werfen. Er ist in den aufgestellten Behältern zu entsorgen. Die Schülerinnen und Schüler tragen die Mitverantwortung für die Sauberhaltung des Schulgeländes, insbesondere des Schulhofes. Jede Klasse übernimmt jeweils für eine Woche im Schuljahr den Reinigungsdienst. Dieser beseitigt in der Zeit zwischen 13:05 und 13:30 Uhr unter Aufsicht den herumliegenden Abfall. Die weiteren Einzelheiten regelt eine von der Schulleitung herausgegebene Reinigungsordnung.
(3)      Der Schulhof der ERS ist eine „Fahrradfreie Zone“. Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrräder und sonstige Gefährte nicht mit auf den Schulhof gebracht werden. Sie werden bei den Fahrradständern abgestellt und durch ein Schloss gesichert. Ein videoüberwachter Fahrradabstellplatz befindet sich auf dem Schulgelände im Innenhof des Hauptgebäudes.
(4)      Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten!

III    Verhalten in den Unterrichtsräumen
(1)      Der Unterricht soll pünktlich beginnen und enden. Die Lehrkraft schließt zu Beginn des Unterrichts und nach den großen Pausen den Unterrichtsraum auf. Nach der letzten Stunde und vor den großen Pausen werden die Unterrichtsräume wieder verschlossen. Die Lehrkraft, die zuletzt das Treppenhaus verlässt, schließt die Außentür ab.
Häufiges Zuspätkommen von Schülerinnen und Schülern wird in der Sozialverhaltensnote berücksichtigt. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, Schülerinnen und Schüler, die unpünktlich zum Unterricht erscheinen, ins Klassenbuch einzutragen. Jede Lehrkraft kann versäumte Unterrichtszeit nacharbeiten lassen und/oder eine entsprechende Bemerkung ins Zeugnis eintragen.
(2)      Jede Klasse räumt ihren Klassenraum auf und hält ihn sauber. In jeder Klasse wird ein Ordnungsdienst eingeteilt. Er sorgt dafür, dass der Klassenraum am Ende einer Unterrichtsstunde in einen sauberen Zustand gebracht wird. Die Fachlehrer beginnen ihren Unterricht erst dann, wenn sich der Klassenraum in einem unterrichtsfähigen Zustand befindet. Jeder Unterrichtsraum ist besenrein zu hinterlassen, ansonsten kann er nicht gereinigt werden.          
Klassenräume dürfen in Absprache mit der Klassenlehrkraft und der Schulleitung individuell gestaltet werden.
(3)      Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle in den Räumen hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Jalousien hochzudrehen.
(4)      Die Schulgebäude dürfen von Schülerinnen und Schülern nur dann betreten werden, wenn die unterrichtende Lehrkraft anwesend ist.
(5)      Das Hauptgebäude (Verwaltung, Fachraumtrakt und Cafeteria) wird von den Schülerinnen und Schülern nur über den Haupteingang betreten. Der Eingang zwischen Hausmeisterbüro und Cafeteria ist den Lehrkräften vorbehalten.
(6)      Für den Fachunterricht warten die Schülerinnen und Schüler vor dem Eingang des Hauptgebäudes. Das Betreten ist nur mit der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt.
(7)      Durch Anordnung des Schulträgers ist das Kaugummikauen in den Schulgebäuden nicht erlaubt.
(8)      Geräte, die den Unterricht stören können, z.B. Walkman, Handy, Gameboy, etc. müssen ausgeschaltet sein und dürfen während des Unterrichts nicht benutzt werden. In den Betreuungsräumen ist der Betrieb solcher Geräte nur mit Kopfhörer erlaubt, sodass andere dadurch nicht gestört werden. Bei Verstößen gegen diese Regelungen wird das Gerät eingezogen und nur an die Eltern zurückgegeben.
(9)      Es ist untersagt, auf dem Schulgelände Foto-, Film und Tonaufnahmen von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften anzufertigen. Ausnahme: Genehmigung nach Zustimmung der Betroffenen. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
(10)  Für das Verhalten in der Cafeteria gilt die vom Schulsprecher-Team aufgestellte Cafeteria-Ordnung, die Bestandteil dieser Schulordnung ist. Sie gilt in entsprechender Weise auch für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler in der Schülerbücherei, der Lernwerkstatt, im Repi-Büro und allen anderen Betreuungsräumen.
IV   Verhalten während der Pausen
(1)      Während der großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf. Sie verhalten sich rücksichtsvoll und friedlich, sodass keine Mitschülerinnen und Mitschüler beeinträchtigt werden. Beleidigungen und Provokationen sind zu unterlassen.
(2)      Das Ballspielen (Softbälle) ist nur auf dem Schulhof erlaubt, soweit die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht gefährdet werden oder die Spiele zu Beschädigungen von Anlagen führen. Grundsätzlich verboten ist das Ballspielen auf den überdachten Flächen, ebenso das Spielen gegen die Fassaden. Unerlaubte Spielgeräte können eingezogen werden.
(3)      Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Da es sich um besonders hygienische Orte handelt, müssen sie in einem sauberen Zustand hinterlassen werden. Schülerinnen und Schüler können dazu verpflichtet werden, Verunreinigungen, die sie selbst verursacht haben, zu beseitigen.
(4)      Das Schneeballwerfen ist verboten.
V    Verschiedenes
(1)      Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, erkundigt sich die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Sekretariat nach deren Verbleib.
(2)      Die Klassensprecherinnen oder Klassensprecher (und nur diese) sollen vor der ersten Unterrichtsstunde und in den großen Pausen die Anzeigetafel aufsuchen, um festzustellen, ob für ihre Klasse Nachrichten erscheinen.
(3)      Spätestens am dritten Tag nach Beginn einer Krankheit bzw. spätestens drei Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichtes ist der Klassenlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Bei Erkrankungen, die länger als eine Woche dauern, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, der Klassenlehrer muss informiert werden. Die Schule ist grundsätzlich berechtigt, die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen.
Bei schwerwiegenden Verstößen von Schülerinnen und Schüler gegen die Haus- und Schulordnung werden die Eltern telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Eine Information dieser Benachrichtigung wird in der Schülerakte als Vermerk dokumentiert.

 

 

 

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